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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Pilatus Getränke AG, 6055 Alpnach (AGB)

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten ab 01.01.2026 für sämtliche Geschäftsbeziehungen innerhalb der Schweiz zwischen der Pilatus Getränke AG und ihren Kunden.
Die AGB werden Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrags, wenn in der Offerte, Auftragsbestätigung, Bestellung oder einem anderen geeigneten Vertragsdokument auf deren Geltung hingewiesen wurde und die AGB dem Kunden vor oder spätestens bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die einmal wirksam einbezogenen AGB auch für weitere Bestellungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese durch die Pilatus Getränke AG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Bestellung / Lieferung
Für eine termingerechte Auslieferung sind Bestellungen mindestens einen Werktag vor dem gewünschten Liefertermin aufzugeben. Die Lieferungen erfolgen gemäss dem wöchentlichen betriebsinternen Tourenplan. Aufgrund von Feiertagen können sich die regulären Liefertage verschieben. Gewünschte Lieferzeitfenster werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden.
Die Lieferung erfolgt franko Domizil. Die Bestellmenge sollte nach Möglichkeit mindestens einer Palette entsprechen.
Teillieferungen bleiben vorbehalten, sofern einzelne Artikel zum gewünschten Liefertermin nicht verfügbar sind. Produkte auf Vorbestellung werden nach Möglichkeit mit der nächsten regulären Lieferung mitgeliefert.
Bestellungen gelten erst mit schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch die Pilatus Getränke AG, mit Rechnungsstellung oder mit Auslieferung der Ware als angenommen. Die Pilatus Getränke AG ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen.
Der Kunde stellt sicher, dass die Zufahrt zum Lieferort, der Abladeort sowie die Entgegennahme der Lieferung gewährleistet sind. Ist keine bevollmächtigte Person anwesend und wurde eine unbeaufsichtigte Ablieferung vereinbart, gilt die Ware mit dem Abladen am vereinbarten Ort als ordnungsgemäss geliefert.
Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware bzw. mit dem Abladen am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über.

3. Leergut, Transport- und Mietmaterial
Es wird ausschliesslich sortiertes Leergut aus Lieferungen der Pilatus Getränke AG zurückgenommen. Das Leergut ist in den dafür vorgesehenen Gebinden bereitzustellen.
Leergut in gutem und handelsüblichem Zustand wird zum jeweils gültigen Betrag vergütet bzw. gutgeschrieben. Nicht sortiertes, verschmutztes oder beschädigtes Leergut kann von der Rücknahme ausgeschlossen werden.
Rollcontainer, Paloxen und sonstige Transporthilfsmittel bleiben, sofern sie nicht ausdrücklich verkauft wurden, im Eigentum der Pilatus Getränke AG oder des jeweiligen Systembetreibers. Sie sind vollständig, sauber und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Fehlende, beschädigte oder nicht retournierte Transporthilfsmittel können dem Kunden zum effektiven Wiederbeschaffungs- bzw. den tatsächlichen Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden.
Festmaterial, Mietmaterial, Kühler, Zapfanlagen, Mobiliar und weitere zur Verfügung gestellte Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln und termingerecht, sauber sowie vollständig zurückzugeben. Kosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatz sowie sonstige Mehraufwände infolge verspäteter, beschädigter, verschmutzter oder unvollständiger Rückgabe können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

4. Preise
Die jeweils gültigen Preise sind der aktuellen Sortiments- und Preisliste zu entnehmen. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und vorgezogenen Recyclinggebühren (VEG). Die aktuell geltenden Mehrwertsteuersätze sind auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) unter Mehrwertsteuer (MWST) ersichtlich.
Preisanpassungen werden nach Möglichkeit mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten kommuniziert.

5. Zahlungsbedingungen und Verzug
Rechnungen sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar.
Bei Neukunden sowie bei Kunden mit ungenügender Bonität kann die Pilatus Getränke AG eine Vorauszahlung oder Barzahlung verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist die Pilatus Getränke AG berechtigt, weitere Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zurückzuhalten. Ab Eintritt des Verzugs schuldet der Kunde, soweit gesetzlich zulässig, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie die vereinbarten oder angemessenen Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Die Pilatus Getränke AG ist berechtigt, für Kunden Kreditlimiten festzulegen oder anzupassen. Bei Überschreitung der Kreditlimite, Zahlungsverzug, Betreibung, Zahlungsschwierigkeiten oder sonstigen begründeten Bonitätsrisiken kann die Pilatus Getränke AG Lieferungen zurückhalten, von einer Vorauszahlung oder Barzahlung abhängig machen oder bestehende Aufträge stornieren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der Pilatus Getränke AG, ohne deren vorgängige schriftliche Zustimmung zu verrechnen oder an Dritte abzutreten.

6. Reklamationen
Die gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Reklamationen betreffend Menge, Qualität, Beschädigungen oder Falschlieferungen sind spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach der Lieferung, Preisreklamationen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung, schriftlich geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Lieferung bzw. Rechnung als akzeptiert.

7. Warenretouren
Warenretouren sind grundsätzlich vorgängig mit der Pilatus Getränke AG abzustimmen und bedürfen deren Zustimmung. Eine Rückgabe ohne vorgängige Genehmigung kann abgelehnt werden.

Für die Prüfung einer Retourenanfrage sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
• betroffener Artikel
• betroffene Menge
• Grund der Retoure
• Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
Das MHD muss zum Zeitpunkt der Retourenanfrage noch mindestens drei Monate in der Zukunft liegen.
Die Einhaltung dieser Frist begründet keinen Anspruch auf Rücknahme oder Gutschrift.

Unsere Chauffeure nehmen Waren nur zurück, wenn ein entsprechender Retourenbeleg vorliegt.

Von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere:
• Waren, die aufgrund einer individuellen Kundenbestellung beschafft wurden;
• Waren, die im Rahmen von Aktionen oder mit Sonderrabatten geliefert wurden;
• geöffnete, beschädigte, verschmutzte oder nicht mehr originalverpackte Waren;
• unsachgemäss gelagerte Waren;
• Saison-, Spezial- und Aktionsartikel, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Gutschrift erfolgt ausschliesslich nach Prüfung und Freigabe der Retoure durch die Pilatus Getränke AG.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung im Eigentum der Pilatus Getränke AG.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich, soweit gesetzlich zulässig, auch auf sämtlichen zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sowie auf den jeweiligen Saldo des Kontokorrentverhältnisses.

9. Haftung
Die Pilatus Getränke AG haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

Der Kunde ist beim Weiterverkauf oder Ausschank der gelieferten Produkte für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Dies gilt insbesondere für lebensmittelrechtliche Vorgaben, Deklarations- und Kennzeichnungspflichten, sachgerechte Lagerung, Jugendschutz sowie Alterskontrollen beim Verkauf oder Ausschank alkoholischer Getränke.
Für Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle aufgrund von Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Pilatus Getränke AG liegen, besteht keine Haftung. Als solche Umstände gelten insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Lieferengpässe sowie nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Lieferungen durch Vorlieferanten, soweit diese von der Pilatus Getränke AG nicht zu vertreten sind. Die Pilatus Getränke AG informiert den Kunden nach Möglichkeit über absehbare Lieferverzögerungen oder Nichtverfügbarkeiten.

10. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Die Pilatus Getränke AG bearbeitet Kunden-, Kontakt-, Bestell-, Liefer- und Rechnungsdaten zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie für berechtigte betriebliche Zwecke. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der anwendbaren schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Die Pilatus Getränke AG ist berechtigt, diese AGB, Preislisten und Lieferbedingungen jederzeit anzupassen. Für Bestellungen gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Pilatus Getränke AG in 6055 Alpnach (OW).

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für allfällige Vertragslücken.

Alpnach, Januar 2026
Pilatus Getränke AG • 6055 Alpnac